Als Eigentümer eines Mehrparteienhauses sind Sie gemäß Heizkostenverordnung (HeizkostenV) gesetzlich verpflichtet, den anteiligen Wärme- und Warmwasserverbrauch der einzelnen Mietparteien am Gesamtverbrauch des Wohngebäudes zu ermitteln und die Kosten der Energielieferung verbrauchsabhängig auf die Mieter zu verteilen. Die Landesbauordnung (LBO) sieht in den meisten Bundesländern zudem den Einbau von Kaltwasserzählern vor. In diesen Fällen hat auch eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung des Kaltwasserverbrauchs zu erfolgen.
Hauseigentümer sollten auf eine professionelle Heizkostenabrechnungsfirma wie die KALORIMETA GmbH (KALO) zurückgreifen, um die Heizkosten schnell, fehlerfrei sowie rechtssicher zu berechnen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis: Die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner umlagefähig.
Heizkosten berechnen: So wird’s gemacht
In Deutschland regelt die Heizkostenverordnung, wie die Heizkosten zu berechnen und zu verteilen sind. Die Heizkostenabrechnung umfasst die Kosten, die durch die Warmwasser- und Wärmeversorgung im Gebäude entstehen. Sie ist Teil der Betriebskostenabrechnung, die jeder Vermieter bzw. Verwalter den Bewohnern einmal jährlich zur Verfügung stellt. Die HeizkostenV gilt für alle Gebäude mit einer zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage, deren Kosten auf mehrere Bewohner verteilt werden sowie für Gebäude, die mit Fernwärme versorgt werden.
Die Heizkosten der Bewohner werden in erster Linie, aber nicht ausschließlich, nach dem individuellen Verbrauch berechnet. Hinzu kommt ein vom Vermieter festgelegter Verteilerschlüssel, z.B. mit Bezug zur Wohnfläche. Hintergrund ist, dass weitere umlagefähige Kosten anfallen, die im Zusammenhang mit der Heizanlage stehen, aber nicht vom individuellen Verbrauch abhängen. Hierzu gehören beispielsweise die Gebühren für die Heizungswartung durch den Schornsteinfeger oder der Betriebsstrom.
Die Abrechnung der Heizkosten setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Über den Verteilerschlüssel kann der Eigentümer gemäß Heizkostenverordnung zwischen 30 % und 50 % der Gesamtkosten umlegen. Diese Kosten werden in der Regel entsprechend der Grundfläche der Wohnungen verteilt. Durch das individuelle Heizverhalten werden sie nicht beeinflusst.
Der restliche Prozentanteil, also 50 % bis 70 % der Gesamtkosten, wird entsprechend des individuellen Verbrauchsanteils am Gesamtverbrauch des Gebäudes verteilt. Auf deren Höhe hat der Mieter durch sein Heizverhalten direkten Einfluss.
Vorteile unserer Heizkostenabrechnung
Schnelle Erstellung der Heizkostenabrechnung –
in der Regel innerhalb von nur 7 Werktagen
Heizkostenabrechnung mit Qualitätssicherung –
jede Abrechnung durchläuft eine Vielzahl an Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen
Einfach persönlicher –
persönliche Ansprechpartner vor Ort und unsere Abrechnungsexperten in Hamburg stehen für Rückfragen zur VerfügungModerne Funkmesstechnik –
die innovative Technologie reduziert Ihre Aufwände in der Liegenschaftsverwaltung, macht Zwischenablesungen bei Mieterwechseln überflüssig und sorgt bei den Bewohnern für hohe Akzeptanz, da Vor-Ort-Ablesungen entfallen
Heizkosten erfassen mit Funktechnologie
Mit KALO können die Heizkosten ermittelt werden, ohne dass eine Ablesung der Verbrauchsdaten im Rahmen eines Vor-Ort-Termins in den Wohnungen erfolgen muss. Stattdessen lässt sich der jeweilige Verbrauch der Bewohner bequem und digital aus der Ferne erfassen, indem die Wohnungen mit fernablesbaren Zählern und Heizkostenverteilern ausgestattet werden.
Die Ablesewerte werden von den Geräten in den Wohnungen an einen Datensammler gefunkt, der im Treppenhaus installiert wird. Dieser sendet die Daten über das Mobilfunknetz an die KALO-Zentrale in Hamburg, in der sie weiterverarbeitet und die Jahresverbräuche errechnet werden. Die Heizungsablesung per Funk spart Ihnen als Vermieter Aufwand und Ihre Mieter sind zufriedener, da sie sich keinen Tag mehr für den Ablesetermin freihalten müssen.
Die Ausstattung mit Funkmesstechnik durch KALO bietet Ihnen darüber hinaus Zukunfts- und Rechtssicherheit, denn die Fernablesung wird künftig flächendeckend zur Pflicht. Die EU‑Energieeffizienz-Richtlinie (EED) fordert, dass bis 2027 in allen Immobilien ausschließlich fernablesbare Messgeräte verbaut sind. Mit der Gerätetechnik von KALO können Sie dieser Vorgabe gelassen entgegensehen.
Vorteile der Funk-Messtechnik
- Keine Vor-Ort-Ablesungen & weniger Aufwand für Sie als Vermieter -
Durch die Fernablesung sind weder Terminabsprachen noch das Betreten der Wohnung nötig. Dies reduziert Kosten und trifft auf hohe Akzeptanz bei Bewohnern.
- Verbrauchsschätzungen entfallen -
Übliche Verbrauchsschätzungen aufgrund nicht angetroffener Wohnungsnutzer entfallen.
- Keine Zwischenablesung -
Arbeitserleichterung bei Bewohnerwechseln dank des Wegfalls von Zwischenablesungen. Alles geschieht automatisiert bzw. aus der Ferne.
- Fehlerfreie „Ablesung“ und Datenübertragung -
Fehler bei der Vor-Ort-Ablesung oder manuelle Übertragungsfehler gehören der Vergangenheit an: Die Verbrauchsdaten werden automatisiert und direkt an berechtigte Empfänger, wie KALO, übertragen.
- Höhere Verbrauchtransparenz -
Dank einfacher Fernablesung ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) für Heizung und Warmwasser möglich.
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben -
Die novellierte Heizkostenverordnung vom 01.12.2021 schreibt funkbasierte Mess- und Erfassungsgeräte sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen wie die Mitteilung unterjähriger Verbrauchsinformationen vor. Bis zum 31.12.2026 müssen alle vermieteten Wohnungen mit Funk-Messtechnik für die Verbrauchserfassung ausgestattet sein.
KALO-Kundenportal: komfortabel und schnell
Damit unser System die fernübertragenen Verbrauchsdaten korrekt zuordnen und eine korrekte Heizkostenabrechnung erstellt werden kann, benötigen wir die Nutzerdaten – d.h. die Daten Ihrer Mieter – sowie verschiedene Kostendaten. Hierzu gehören u.a.:
Informationen zur Energie- bzw. Brennstoffrechnung
Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage (z.B. Immissionsmessungen, Prüfung und Pflege der Anlage durch Fachpersonal)
Nutzerdaten (z.B. Zuordnung zu einer Nutzeinheit, Vor- und Nachname sowie Vorauszahlungsbeträge der jeweiligen Mietpartei)
Angaben zum Ein- und Auszug von Bewohnern innerhalb einer Abrechnungsperiode
Als KALO-Kunde haben Sie die Möglichkeit, über unser Online-Kundenportal alle relevanten Informationen auf digitalem Weg schnell und einfach an uns zu übertragen. Im Anschluss verarbeiten unsere Abrechnungsexperten die Daten. Dabei durchlaufen die erfassten Verbrauchswerte sowie die aufgegebenen Kostendaten eine Vielzahl an Plausibilitätsprüfungen, um eine fehlerfreie und rechtssichere Abrechnung garantieren zu können.
Über das Kundenportal erhalten Sie zudem Zugriff auf alle Abrechnungsunterlagen sowie auf die Daten der unterjährigen Verbrauchsanalyse.
KALO: Ihr Experte für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Im letzten Schritt erstellen unsere KALO-Experten die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung individuell für jeden Mieter und stellen Ihnen diese als PDF-Datei zur Verfügung.
Sie können die Heizkostenabrechnung wahlweise in die Nebenkostenabrechnung integrieren oder an die Mieter versenden. Gerne übernimmt KALO auch die komplette Betriebskostenabrechnung für Sie. Nutzen Sie unseren vollumfänglichen Abrechnungsdienst und profitieren Sie von unserem professionellen Service.
Mit einer innovativen, digitalen Infrastruktur und langjähriger fachlicher Expertise garantiert KALO einen schnellen, fehlerfreien und rechtssicheren Abrechnungsservice, der Ihnen und Ihren Mietern Kosten und Zeit spart.
Bei Fragen rund um die Heizkostenabrechnung stehen Ihnen die Mitarbeiter von KALO gern zur Verfügung. Lassen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot erstellen.