Fernablesbare Messtechnik wird zur Pflicht: 
Was Vermieter wissen müssen.

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung hat die Bundesregierung die Weichen für eine nachhaltigere und effizientere Wärmeversorgung gestellt. Im Mittelpunkt steht dabei die Einführung der gesetzlichen Einbaupflicht von fernablesbarer Messtechnik.

Was ist fernablesbare Messtechnik?

Fernablesbare Messtechnik ermöglicht die automatisierte Ablesung von Verbrauchsdaten für Wärme und Wasser. Mithilfe moderner Funktechnik können die Werte von Funk-Heizkostenverteiler, -Wasserzählern sowie -Wärmezählern direkt an den Abrechnungsdienstleister übermittelt werden, ohne dass eine Fachkraft des Dienstleisters vor sein muss. 

Warum wurde die Einbaupflicht von fernablesbarer Messtechnik eingeführt?

Die Einführung von fernablesbarer Messtechnik ist Teil der Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht. Ziel ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und so Anreize für energieeffizientes Verhalten zu schaffen. Der verpflichtende Einbau entsprechender Technik ermöglicht die Bereitstellung zusätzlicher Services, wie z.B. die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), die den Bewohnern mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch verschafft.

Ab wann ist der Einbau von fernablesbarer Messtechnik verpflichtend?

Seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte fernablesbar sein. Für bereits installierte Messgeräte, die noch nicht fernauslesbar sind, gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2026. Bis dahin müssen diese Geräte nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Seit dem 01.12.2021 

dürfen bei Neuausstattung und Gerätetausch nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. 

Seit dem 01.01.2022

müssen Bewohnern bzw. Nutzern in fernablesbaren Liegenschaften monatlich aktuelle Verbrauchs­informationen mitgeteilt werden.

Bis zum 31.12.2026

müssen alle noch nicht umgerüsteten Liegenschaften mit fernablesbarer Technologie ausgestattet sein. 

Welche Vorteile hat fernablesbare Messtechnik?

  • Weniger Aufwände: Reduzierung Ihrer Aufwände in der Liegenschaftsverwaltung aufgrund automatisierter Prozesse.
     
  • Keine Vor-Ort-Ablesungen: Durch die Fernablesung sind weder Terminabsprachen noch das Betreten der Wohnung nötig. Dies reduziert Kosten und trifft auf hohe Akzeptanz bei Bewohnern. 
     
  • Ferninspektion von Rauchwarnmeldern: Rauchwarnmelder können aus der Ferne inspiziert werden, sodass die Wohnung nur bei Neumontage, Austausch oder Reparatur betreten werden muss. 
     
  • Verbrauchsschätzungen entfallen: Übliche Verbrauchsschätzungen aufgrund nicht angetroffener Wohnungsnutzer entfallen. 
     
  • Keine Zwischenablesung: Arbeitserleichterung bei Bewohnerwechseln dank des Wegfalls von Zwischenablesungen. Alles geschieht automatisiert bzw. aus der Ferne.
     
  • Fehlerfreie „Ablesung“ und Datenübertragung: Fehler bei der Vor-Ort-Ablesung oder manuelle Übertragungsfehler gehören der Vergangenheit an: Die Verbrauchsdaten werden automatisiert und direkt an berechtigte Empfänger, wie KALO, übertragen.
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Die novellierte Heizkostenverordnung vom 01.12.2021 schreibt funkbasierte Mess- und Erfassungsgeräte sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen wie die Mitteilung unterjähriger Verbrauchsinformationen vor. 
     

Was passiert, wenn keine Umrüstung auf Funk-Messtechnik erfolgt?

Wenn bis Ende 2026 keine fernablesbare Messtechnik in Mehrfamilienhäusern zur Verbrauchserfassung von Wärme und Wasser eingesetzt wird, hat dies Konsequenzen für Eigentümer und Verwalter. Die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) sieht neue Kürzungsrechte für Bewohner bzw. Nutzer vor, wenn bestimmte Pflichten nicht erfüllt werden.

Insbesondere kann der Bewohner bzw. Nutzer den auf ihn entfallenden Anteil der Heizkosten um 3 % kürzen, wenn trotz Verpflichtung keine Installation fernablesbarer Messtechnik erfolgt ist. Eine weitere Kürzung um 3 % ist möglich, wenn keine bzw. nur eine unvollständige Übermittlung der unterjährigen Verbrauchsinformation ab dem 01.01.2022 stattgefunden hat, obwohl im Gebäude fernablesbare Geräte im Einsatz sind.

Wie können private Vermieter die Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllen?

Um alle Pflichten und Vorgaben aus der Heizkostenverordnung zu erfüllen, sollten Vermieter und Hauseigentümer auf eine professionelle Heizkostenabrechnungsfirma wie die KALORIMETA GmbH (KALO) zurückgreifen und rechtzeitig die Ausstattung bzw. Umrüstung auf fernauslesbare Messtechnik beauftragen.