Die UVI in der Praxis - 
So erfüllen Vermieter die gesetzlichen Vorgaben

Als Vermieter von Immobilien gehört es seit 2022 zu Ihren Aufgaben, den Bewohnern monatlich Informationen zu ihrem aktuellen Verbrauch zukommen zu lassen, wenn das Gebäude bereits mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet ist. Die Pflicht zur Übermittlung der sogenannten unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) ist in der Heizkostenverordnung gesetzlich vorgeschrieben.

Wir erklären Ihnen, wie Vermieter die gesetzliche Vorgabe einfach umsetzen, die Informationen an die Bewohner übermitteln und so ihrer Pflicht nachkommen können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die UVI von KALO zu erhalten?

  • In Ihrer Liegenschaft ist bereits fernablesbare Messtechnik installiert. 
     

  • Erst dann ist die UVI möglich und verpflichtend. Es besteht ein Vertrag mit KALO über die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie der UVI. 
     

  • Die Erstellung und Übermittlung der UVI ist in jedem neuen Abrechnungsvertrag fester Bestandteil und Auftragsgegenstand. Sie übermitteln uns die aktuellen Bewohnerdaten über das Kundenportal. 

Wichtiger Hinweis

Fernablesbare Messtechnik wird Pflicht

Icon: Fernablesbare Messtechnik für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Bis zum 31.12.2026 müssen alle noch nicht umgerüsteten Mehrfamilienhäuser mit fernablesbarer Technologie ausgestattet sein.

Der verpflichtende Einbau entsprechender Technik ermöglicht die Bereitstellung zusätzlicher Services, wie z.B. die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), die den Bewohnern mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch verschafft.

Was muss ich tun, damit meine Bewohner die UVI erhalten?

Ihre Aufgabe ist es lediglich, die Bewohnerdaten unterjährig aktuell zu halten. Dafür geben Sie die Daten schnell und einfach über das KALO-Kundenportal ein. Den Zugang zum KALO-Kundenportal erhalten Sie nach Montage der Messtechnik in dem Mehrparteienhaus. So funktioniert es:

  • Wir stellen Ihnen Informationsmaterial sowie ein Registrierungsschreiben zum Download zur Verfügung, die Sie an die Bewohner übergeben müssen. Alternativ können Sie die Angaben auch direkt per E-Mail aus dem KALO-Kundenportal an die Bewohner versenden.

  • Im Rahmen der Registrierung versenden wir automatisch den Freischaltcode für die App „KALO Home“ und das Bewohnerportal an den jeweiligen Bewohner.

  • Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bewohner monatlich eine Mitteilung, wenn eine neue Verbrauchsinformation verfügbar ist.

  • Im KALO-Kundenportal erhalten Sie einen Überblick, welche Bewohner die Registrierung bereits abgeschlossen haben und die UVI digital direkt von uns erhalten. Sofern ein Bewohner die UVI nicht digital erhalten möchte, müssen Sie als Vermieter die UVI monatlich als PDF herunterladen und dem Bewohner zukommen lassen.

  • Wenn Sie uns einen Auszug eines Bewohners melden, wird der Zugang für den bisherigen Bewohner automatisch von uns gesperrt. Im Anschluss können die Registrierungsunterlagen an die neu einziehenden Bewohner übermittelt werden.

In unserem Erklärvideo zur UVI erhalten Sie weitere Informationen rund um die UVI und die Pflege der Bewohnerdaten:

Die unterjährige Verbrauchsinformation

Weiterführende Informationen zu den Rechten und Pflicht von Vermietern:

Mehr erfahren

Die App KALO Home – Die smarte Art der Verbrauchsinformation

Die App „KALO Home“ ist die mobile Umsetzung der UVI. Bequem und auch von unterwegs können Bewohner mit Hilfe unserer App ihren Wärme- und Warmwasserverbrauch jederzeit einsehen. Verständliche Grafiken und anonymisierte Verbrauchsdaten von vergleichbaren Wohnungen helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen. Mit passenden Energiespartipps bieten wir zudem eine aktive Unterstützung bei der Verbrauchsoptimierung: So lassen sich CO₂ und Kosten einsparen. Ganz einfach.