Alle Infos rund um die unterjährige Verbrauchsinformation

Energieeffizienz und Klimaschutz sind zentrale Themen unserer Zeit. Eine wichtige Maßnahme, um den Energieverbrauch zu senken und die Umwelt zu schonen, ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). In diesem Beitrag erfahren Sie, was die UVI ist, unter welchen Voraussetzungen sie verpflichtend ist, welche Informationen sie enthalten muss und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind.

Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation?

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist eine regelmäßige Übersicht über den Energieverbrauch von Heizung und Warmwasser in einem Gebäude. Im Gegensatz zur jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten Mieter und Eigentümer diese Informationen monatlich. Ziel der UVI ist es, den Energieverbrauch transparenter zu machen und so Anreize zum Energiesparen zu schaffen. Gesetzliche Grundlage für die UVI ist Heizkostenverordnung (HKVO), die die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umsetzt. 

Wichtig zu wissen: Die UVI ist keine Abrechnung und beinhaltet keine Kostendaten. Sie informiert lediglich über den monatlichen Verbrauch.

Ist die UVI gesetzlich vorgeschrieben? 

Ja, die Pflicht zur Bereitstellung der UVI gilt für Gebäude, die mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet sind. Diese Geräte ermöglichen eine automatische und regelmäßige Erfassung des Energieverbrauchs, ohne dass eine Ablesung vor Ort erforderlich ist. Die UVI-Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2022 und betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, in denen entsprechende fernauslesbare Messgeräte installiert sind. 

Hinweis: Bis zum 31.12.2026 müssen alle Mehrfamilienhäuser mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet sein.

Fernablesbare Messtechnik wird zur Pflicht: Was Vermieter wissen müssen.

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Welche Informationen beinhaltet die UVI?

Die UVI muss bestimmte Informationen enthalten, um den Bewohnern und Eigentümern einen umfassenden Überblick über ihren Energieverbrauch zu geben. Dazu gehören:

  • Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser in Kilowattstunden.

  • Ein Vergleich mit dem Verbrauch des Vormonats und des gleichen Monats des Vorjahres.

  • Ein Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer, um den eigenen Verbrauch besser einordnen zu können.

Die Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt vor, dass die Bewohner aktiv darüber informiert werden müssen, dass neue Verbräuche vorliegen – zum Beispiel per E-Mail. 

Was passiert, wenn keine UVI an die Bewohner übermittelt wird?

Sofern Vermieter ihrer Pflicht zur Bereitstellung der UVI nicht nachkommen, steht den Bewohnern ein Kürzungsrecht zu. Werden keine oder nur unvollständige unterjährige Verbrauchsinformationen übermittelt, obwohl fernablesbare Messtechnik im Gebäude installiert ist, haben die Bewohner ein Kürzungsrecht von 3 % auf die Heizkostenabrechnung.

Können die Bewohner der UVI widersprechen?

Nein, denn die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist durch die Heizkostenverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Der Vermieter hat hier eine Bringschuld und muss die UVI übermitteln, auch wenn der Mieter diese Information ggf. nicht wünscht. 

Der positive Nebeneffekt für die Bewohner ist, dass sie Einsparpotenziale entdecken und ihren Verbrauch entsprechend anpassen können. Das schont den Geldbeutel und schützt nachhaltig das Klima.

Die UVI-Lösung von KALO 

Unsere UVI-Lösung reduziert Ihren Mehraufwand auf ein Minimum, sodass Vermieter dieser neuen Pflicht ganz gelassen entgegensehen können. 

  • App „KALO Home“ 
    Mit einem Klick können die Bewohner den eigenen Verbrauch sowie praktische Energiespartipps auf Smartphone und Tablet einsehen. Die App können sie einfach im passenden Store herunterladen und sich mit den vom Vermieter zugeschickten Zugangsdaten einloggen. 

  • KALO-Bewohnerportal 
    Zusätzlich oder alternativ zur App können die Bewohner das digitale Bewohnerportal auf dem PC und Laptop sowie auf mobilen Geräten nutzen, um Einsicht in ihren Energieverbrauch zu nehmen.

  • KALO-Kundenportal
    Im KALO-Kundenportal stellen wir dem Vermieter die UVI als PDF zur Verfügung, sodass sie diese den Bewohnern auch postalisch oder per E-Mail übermitteln können.

Fazit

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) bietet sowohl Vermietern als auch Mietern zahlreiche Vorteile. Sie fördert die Transparenz des Energieverbrauchs und schafft Anreize zum Energiesparen. Vermieter sollten die gesetzlichen Vorgaben zur UVI ernst nehmen und die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen. Damit leisten sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern können auch die Zufriedenheit ihrer Mieter steigern.